Die Mietung umfaßt das im
Prospekt beschriebene Ferienhaus. Die Laufzeit
des Mietvertrages beginnt am Samstag um 15.00
Uhr und endet am darauffolgenden Samstag um
10.00 Uhr. Für Kurzurlaub gelten die gleichen
Uhrzeiten. Die Schlüsselübergabe erfolgt im
Touristenbüro - Adresse siehe Text im
Mietnachweis - während der oben genannten Zeiten
(es sei denn, es wurde vorher eine
anderslautende Vereinbarung getroffen). Bitte
beachten Sie die Dienstzeiten des Touristenbüros
und teilen Sie uns mit, sofern Sie
voraussichtlich außerhalb der Dienstzeiten
anreisen werden. Der Schlüssel ist am Abreisetag
spätestens um 10.00 Uhr im Fremdenverkehrsbüreau
zurückzugeben, wobei auch Ihr Stromverbrauch
abgerechnet wird.
2.
Zahlungsbedingungen
1. Rate: 50% des gesamten
Mietpreises ist innerhalb von 20 Tagen ab
Vertragsdatum zu zahlen.
2. Rate: Der Restbetrag ist spätestens 5 Wochen
vor dem Anreisetermin zu zahlen. Geht die
Buchung später als 8 Wochen vor dem
Anreisetermin ein, so ist der gesamte Betrag
sofort zur Zahlung fällig. Das Touristenbüros
behält sich das Recht vor, ein Depositum zu
verlangen.
3. Täglicher
Festbetrag
Für Wasser, Heizung und
Strom wird ein täglicher Festbetrag von 4,- EURO
erhoben.
4. Rücktritt
aufgrund von Krankheit
Auf alle Mietverträge
werden für eine obligatorische
Rücktrittversicherung 4% des Gesamtmietpreises (im
Preis enthalten) erhoben. Durch diese
Versicherung ist ein etwaiger Rücktritt aufgrund
des Todes, eines ernsten Unfalles oder einer
akuten, ernsten Erkrankung des Mieters selbst
sowie der Begleitpersonen und deren Ehepartner,
Kinder, Enkel, Eltern oder Großeltern abgedeckt.
Personen, die an einer chronischen Krankheit
leiden, fallen nicht unter den Deckungsbereich
dieser Versicherung. Ebenso gelten
Schwangerschaft sowie die diesbezüglichen
Begleiterscheinungen nicht als Krankheit. Bei
Rücktritt hat der Mieter dem Touristenbüro
unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu
geben und gleichzeitig ein ärztliches Attest mit
der Diagnose sowie den gültigen Mietnachweis
einzureichen. Im Falle eines zulässigen
Rücktritts wird der gezahlte Mietpreis
zurückerstattet. Bei bereits begonnener Nutzung
des Mietobjektes ist eine Rückerstattung
ausgeschlossen.
5. Rücktritt
aus sonstigen Gründen
Bei Rücktritt aus nicht
krankheitsbedingten Gründen, vgl. oben, kann wie
folgt verfahren werden:
A. Rücktritt bis 90 Tage vor Beginn des
Mietverhältnisses: Es wird eine Rücktrittgebühr
in Höhe von 10% des Gesamtmietpreises,
mindestens DKK 400,00, erhoben.
B. 89-45 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses:
Es wird eine Rücktrittgebühr in Höhe von 25% des
Gesamtmietpreises, mindestens DKK 400,00,
erhoben.
C. Später als 45 Tage vor Beginn des
Mietverhältnisses: Der Mietpreis wird zu 100%
einbehalten. Bei Neuvermietung wird der
Mietpreis abzgl. einer Rücktrittgebühr in Höhe
von 35% des Gesamtmietpreises, mindestens DKK
400,00 zurückerstattet. Ein Rücktritt ist dem
Touristenbüro direkt mitzuteilen - der
Mietnachweis ist zurückzusenden. Die
Mietvereinbarung ist in unveränderter Form auf
Dritte übertragbar. Voraussetzung hierfür ist
eine entsprechende schriftliche Mitteilung an
das Touristenbüro vor Beginn des
Mietverhältnisses.
6. Das
Ferienhaus
Das Ferienhaus darf nur
von der in der Beschreibung genannten Anzahl
Personen bewohnt werden. Das Aufstellen von
Zelten und Wohnwagen ist nicht gestattet.
Buchungen für Jugendgruppen u. ä. sind nur
gültig, sofern dies ausdrücklich im Mietnachweis
vermerkt ist. Die Reinigung des Mietobjektes bei
der Abreise obliegt dem Mieter. Das Ferienhaus
und dessen Inventar sind in dem gleichen Zustand
wieder zu übergeben, in dem sie bei der
Übernahme vorgefunden wurden. Etwaige
erforderliche Reinigungsmaßnahmen können auf
Kosten des Mieters durchgeführt werden. Für das
Abhandenkommen von beweglichen Sachen sowie
während des Mietzeitraumes verursachte Schäden
haftet der Mieter. Derartige Schäden sind vor
der Abreise bei der Schlüsselrückgabe dem
Touristenbüro anzuzeigen bzw. zu ersetzen. Falls
während der Mietzeit durch das
Fremdenverkehrsamt Beschädigungen, Vandalismus
oder sonstige ernsthafte Verletzungen der
Mietsache festgestellt werden, ist das
Touristenbüro berechtigt, dem Mieter fristlos
und ohne Entschädigung zu kündigen. Das
Mitbringen von Haustieren (Hund oder Katze) ist
nur erlaubt, wenn dies in der Beschreibung des
Ferienhauses angegeben ist. Hunde sind an der
Leine zu führen. In einigen Ferienhäusern ist
das Mitbringen von Katzen nicht erlaubt. Es wird
darauf hingewiesen, daß die Ferienhäuser sich in
Privatbesitz befinden und somit nach dem
persönlichen Geschmack des Eigentümers
eingerichtet und ausgestattet sind. Alle
Entferungsangaben sind Richtwerte und oftmals
als direkte Luftlinie gemessen. Die Ferienhäuser
sind mit Matratzen - oftmals aus Schaumstoff -
in den Standardgrößen 175/190 x 70/85 cm sowie
Oberbetten und Kopfkissen entsprechend der für
das Objekt maximal zugelassenen Personenzahl
ausgestattet.
7. Der Mieter
Der Mieter hat sich selbst
gegen Schäden an der eigenen Person sowie den
Begleitpersonen und deren Eigentum zu versichern.
8. Das
Touristenbüro
Das Touristenbüro übenimmt
keinerlei Haftung für unvermittelt auftretende
Schäden am Ferienhaus (Ausfälle an
Installationen u. ä.) sowie das Auftreten von
Schädlingen (Wespen, Ameisen, Fliegen u. ä.) im
oder am Ferienhaus. Bitte beachten Sie, daß auch
in Häusern, in denen keine Haustiere erlaubt
sind, Allergien auftreten können. Das
Touristenbüro übernimmt keinerlei Haftung für
Umstände infolge von Krieg, Streik, Aussperrung,
Rationierung von Öl und Benzin, Sperrungen der
Landesgrenze, Seuchen, Natur- und
Umweltkatastrophen, Baulärm oder anderen Arten
höherer Gewalt. Das Touristenbüro behält sich
vor, etwaige MWSt.- Erhöhungen oder offizielle
Änderungen des Fremdwährungskurses u. ä.
verhältnismäßig auf den vereinbarten Mietpreis
aufzuschlagen.
9.
Reklamationen
Schäden und Mängel an dem
gemieteten Ferienhaus sind innerhalb von 48
Stunden nach Beginn des Mietverhältnisses bzw.
nach Eintritt des Schadens mitzuteilen. Dem
Touristenbüro ist nach Mitteilung von Schäden
und Mängeln verpflichtet, nach Kenntnisnahme
unverzüglich für Abhilfe zu sorgen. Erfolgt die
Schadensanzeige später, so kann das
Touristenbüro nicht haftbar gemacht werden.
Können Schäden und Mängel, die innerhalb der
zeitlichen Frist gemeldet wurden, während der
Mietdauer nicht behoben werden, so ist der
Mieter zu einer verhältnismäßigen Minderung des
Mietpreises berechtigt. Das Touristenbüro behält
sich vor, den Mieter in ein anderes
gleichwertiges Ferienhaus umzuquartieren. Im
Fall von Funktionsausfällen der
Geschirrspülmaschine, der Waschmaschine, des
Mikrowellen-, Fernseh- oder Radiogerätes o. ä.
besteht kein Anspruch auf Minderung des
Mietpreises. Gleiches gilt für Fehler und Mängel
an etwaigen Fahrrädern, Booten u. ä. Hierbei
handelt es sich um Extras, die den Mietpreis
nicht beeinflussen, weshalb Fehler und Mängel an
diesen Gegenständen auch keinen Anspruch auf
Mietpreisminderung begründen. Alle anderen Arten
von Schadensersatz sind ausgeschlossen.
10. Dänisches
Recht
Da das Ferienhaus sich in
Dänemark befindet und dänischem Eigentumsrecht
unterliegt, werden etwaige Streitigkeiten nach
dänischem Recht entschieden.